I. Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 werden der Beschluss des Landgerichts München I vom 9. Juli 2008 und der Beschluss des Amtsgerichts München vom 8. Februar 2008 wird aufgehoben.
II. Das Nachlassgericht wird angewiesen, den erteilten Erbschein einzuziehen und dem Beteiligten zu 2 einen Erbschein zu erteilen, der ihn als Alleinerben ausweist.
III. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 110.000 € festgesetzt.
I. Die kinderlose, verwitwete Erblasserin ist am 5.4.2007 im Alter von 96 Jahren verstorben.
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