I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Miterbin zu 1/2 nach ihrer am 25. September 1983 verstorbenen Tante (Erblasserin). Diese war zusammen mit der Mutter der Klägerin zu je 1/2 in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigentümerin eines Grundstücks, dessen vordere Hälfte bebaut war. Der Einheitswert betrug 61200 DM.
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