OLG Saarbrücken - Urteil vom 13.02.2019
5 U 57/18
Normen:
BGB § 1939; BGB § 2176; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 3; BGB § 283; BGB § 2174;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 28.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 112/17

Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines VermächtnissesAuslegung einer als Testament bezeichneten Erklärung von Eheleuten als VermächtnisAnfall eines Vermächtnisses erst mit dem Tode des Längstlebenden

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2019 - Aktenzeichen 5 U 57/18

DRsp Nr. 2020/10671

Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vermächtnisses Auslegung einer als Testament bezeichneten Erklärung von Eheleuten als Vermächtnis Anfall eines Vermächtnisses erst mit dem Tode des Längstlebenden

1. Eine als Testament bezeichnete Erklärung von Eheleuten, in der diese einem Sohn, der zuvor vertraglich auf sein Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet hatte, bestimmte, im Einzelnen bezeichnete Vermögenswerte zuwenden, kann unbeschadet dessen ausdrücklicher Bezeichnung "als alleiniger Erbe" als Vermächtnis auszulegen sein. 2. Da bei der Auslegung eines solchen Vermächtnisses der allgemeine Erfahrungssatz zu berücksichtigen ist, wonach ein durch gemeinschaftliches Testament zugewandtes Vermächtnis dem Bedachten im Zweifel erst mit dem Tode des Längstlebenden anfallen soll, und zwar im Zweifel als dessen Vermächtnis, muss der Bedachte, der nach dem Tode des Erstverstorbenen die Erfüllung begehrt, beweisen, dass dieser allein ihm das Vermächtnis zugewandt hat.

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Juni 2018 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 16 O 112/17 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.