LG Aachen, vom 08.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 161/04
Schenkung einer Kontoforderung ohne Mitwirkung der Bank
OLG Köln, Urteil vom 20.07.2005 - Aktenzeichen 13 U 62/05
DRsp Nr. 2007/61
Schenkung einer Kontoforderung ohne Mitwirkung der Bank
»Eine Kontoforderung kann auch ohne Mitwirkung des Kreditinstituts Gegenstand einer kraft Vollzuges wirksamen Schenkung unter Lebenden (§ 518BGB) oder von Todes wegen (§ 2301BGB) sein. Dass der Vollzug einer Schenkung bis zum Tod des Erblassers aufgeschoben ist, steht einer auf den Todesfall bezogenen Schenkung unter Lebenden nicht entgegen.«