Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.)
Der Betroffene ist infolge eines Verkehrsunfalls schwerstbehindert. Er lebt in einem Heim und besucht eine beschützende Werkstatt. Zu den insoweit entstehenden Kosten, die er nur teilweise aus eigenem Einkommen aufbringen kann, leistet der Landschaftsverband als Träger der Sozialhilfe einen Zuschuss.
Für den Betroffenen wurde 2002 eine Betreuung u.a. mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge eingerichtet. Betreuerin war zunächst die Mutter des Betroffenen. Nachdem diese am 17.08.2008 verstarb, wurde der Beteiligte zu 3), der Bruder des Betroffenen zum Betreuer bestellt.
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