Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.12.2011 (Az.
Der Streitwert wird bis zur übereinstimmenden Erledigterklärung auf 63.000,00 EUR und für die Zeit danach auf 6.107,70 EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I. Die Klägerin hat Ansprüche auf Erfüllung eines ihr von Seiten der am 19.03.2010 verstorbenen H.... (im Folgenden: Erblasserin) testamentarisch zugewendeten Vermächtnisses durch Übereignung eines Grundstücks geltend gemacht.
Die Erblasserin war von einer aus 15 Personen bestehenden Erbengemeinschaft - darunter den beiden Beklagten mit einem Erbteil von jeweils 1/10 - beerbt worden.
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