Die Klägerin begehrt die Stundung der auf den Kapitalwert eines im Zeitpunkt der streitigen Erbschaftsteuerfestsetzung bereits erloschenen Nießbrauchs zu Gunsten ihrer Mutter entfallenden Erbschaftsteuer und die sofortige Ablösung dieses Steuerbetrages gemäß § 25 Abs. 1 S. 2, 3 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung.
Die Klägerin ist die alleinige Erbin nach ihrem am ... geborenen und am ...10.2002 verstorbenen Vater. Die Erbeinsetzung erfolgte durch notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament ihres Vaters und ihrer am ... geborenen Mutter vom...Darin bestimmten die Eltern
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