FG Hessen - Urteil vom 24.09.2009 (1 K 1849/07)
Die Klägerin begehrt die Herabsetzung von Erbschaftsteuer nach ihrem verstorbenen Vater gemäß § 163 Abgabenordnung (AO) wegen sachlicher Unbilligkeit in Höhe des Betrages, der sich aus der Berechnung des Stundungs- und [...]