I.
Die 2000 im Alter von 76 Jahren verstorbene Erblasserin war geschieden. Sie hatte zwei Töchter, die Beteiligte zu 1 und die 1996 vorverstorbene K. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die beiden Kinder von K.
Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus in Deutschland gelegenem Immobilienvermögen und Konten bei Geldinstituten sowie aus unter Umgehung des deutschen Steuerrechts in der Schweiz gebildeten und bisher nicht genau bezifferbaren Guthaben. Nach den bisherigen Erkenntnissen beläuft sich der geschätzte Wert des Gesamtnachlasses auf ca. 3 Millionen EUR.
Am 14.4.1994 und am 7.10.1996 errichtete die Erblasserin jeweils eigenhändige geschriebene Testamente. Das frühere Testament hat folgenden Wortlaut:
Meine alleinige Erbin soll meine Tochter K. Sollte sie mein eigenes Ableben nicht erleben, sollen meine Alleinerben je zu gleichen Teilen meine Enkelkinder... (Beteiligte zu 2) und... (Beteiligter zu 3), die Kinder meiner Tochter K.
P. 14. 04. 94
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