I.
Mit der beabsichtigten Klage begehrt die Antragstellerin Feststellung ihres Alleinerbrechts nach dem zwischen dem 01.04.2003 und 02.04.2003 in K. verstorbenen H. H..
Der Erblasser war verwitwet und hat keine Abkömmlinge hinterlassen. Nächste Verwandte des Erblassers sind die Antragsgegner als Kinder vorverstorbener Geschwister. Die Antragstellerin ist die Nichte der bereits am 05.11.2002 (vor-)verstorbenen Ehefrau des Erblassers.
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