I.
Die Parteien streiten über die Auslegung des Testaments der am 02.03.2000 in Heidelberg verstorbenen Frau S..
Das Notariat 4 - Nachlassgericht - Heidelberg erteilte am 1. August 2000 einen gemeinschaftlichen Erbschein (6 GR N 116/200), wonach vier Personen, darunter der Kläger und die Mutter der Beklagten Erben zu je 1/4 Erbteil geworden sind.
Die Erblasserin hatte am 11.08.1997 ein handschriftliches Testament erstellt, in welchem sie u.a. verschiedene Vermächtnisse bezüglich einer Vielzahl von Grundstücken anordnete. Über folgende Formulierung besteht zwischen den Parteien Streit:
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