Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Notariats 1 Baden-Baden vom 12. Juni 2017, Az. 1 NG 260/1940, wird zurückgewiesen.
2.Die Beteiligten zu 1 und 2 haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 1.200.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Erblasser errichtete am 18. Mai 1939 das folgende handschriftliche Testament:
"Mein Testament
Hierdurch widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme folgendes:
I.
Zum Alleinerben bestimme ich meinen Neffen, Dr. H. G. in Breslau, ... und im Falle seines Ablebens dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen untereinander.
II.
E. A. in Breslau ist auf jeden Fall von der Erbschaft ausgeschlossen.
III.
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