I.
Der Erblasser ist im Jahr 2001 im Alter von 90 Jahren verstorben. Er war seit 1939 mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Aus der Ehe stammen drei Söhne, die Beteiligten zu 2 bis 4. Die Beteiligte zu 5 ist eine örtliche Kirchengemeinde.
Mit notariellem Testament vom 28.6.1944 haben sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt.
Am 14.8.1997 hat der Erblasser ein notarielles Testament errichtet, in dem er den Sohn des Beteiligten zu 4, ersatzweise den Beteiligten zu 4 und dessen Abkömmlinge, als Alleinerben eingesetzt hat. Weiter hat er bestimmt:
"Meine Ehefrau und meine Söhne ... (= Beteiligte zu 2 und 3) schließe ich von jeglicher Erbfolge aus, soweit diese als Ersatzerben irgendwie zum Zuge kommen sollten."
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