Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Die 100 typischen Mandate im Erbrecht
Die 100 typischen Mandate im Erbrecht
online
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Praxisleitfaden
Arbeitshilfen
Rechtsprechung
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Specials
Mandantenmerkblatt Erbschaftsteuer
Mandantenmerkblatt Schenkungsteuer
Spezialreport Stiftungsrecht
Spezialreport Schenkungsrecht
Praxisleitfaden
Arbeitshilfen
Rechtsprechung
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Specials
Mandantenmerkblatt Erbschaftsteuer
Mandantenmerkblatt Schenkungsteuer
Spezialreport Stiftungsrecht
Spezialreport Schenkungsrecht
Rechtsprechung
2003
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Beschluss vom 20.05.2003
15 W 393/01
Normen:
BGB
§
2229
Abs.
4
;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 659
Testierfähigkeit eines wegen Geistesschwäche entmündigten Erblassers
OLG Hamm,
Beschluss
vom 20.05.2003
- Aktenzeichen 15 W 393/01
DRsp Nr. 2004/19756
Testierfähigkeit eines wegen Geistesschwäche entmündigten Erblassers
Wer wegen Geistesschwäche entmündigt war und zuletzt unter Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge stand, kann gleichwohl testierfähig sein.
Normenkette:
BGB
§
2229
Abs.
4
;
Fundstellen
FamRZ 2004, 659
© copyright - Deubner Verlag, Köln
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Die 100 typischen Mandate im Erbrecht
Die 100 typischen Mandate im Erbrecht
online
Bestellformular
Testzeitraum: 14 Tage
Bezugszeitraum: 12 Monate
19,95 € mtl. zzgl. USt
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen