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Rechtsprechung
1994
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.03.1994
15 U 251/93
Normen:
BGB
§
528
Abs.
1
Satz 1, Satz 2 ;
BSHG
§
90
;
Fundstellen:
DRsp I(133)539b
FamRZ 1994, 1319
NJW-RR 1995, 571
Überleitung des Rückforderungsanspruchs bei Schenkung und Tod des Schenkers
OLG Karlsruhe,
Urteil
vom 18.03.1994
- Aktenzeichen 15 U 251/93
DRsp Nr. 1995/9378
Überleitung des Rückforderungsanspruchs bei Schenkung und Tod des Schenkers
Der Herausgabeanspruch des Schenkers kann auch noch nach dessen Tod vom Sozialhilfeträger übergeleitet werden.
Normenkette:
BGB
§
528
Abs.
1
Satz 1, Satz 2 ;
BSHG
§
90
;
Fundstellen
DRsp I(133)539b
FamRZ 1994, 1319
NJW-RR 1995, 571
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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