Übertragung eines Zweifamilienhauses und Rückanmietung
FG Münster, vom 26.10.2000 - Aktenzeichen 13 K 5186/94 E
DRsp Nr. 2001/13269
Übertragung eines Zweifamilienhauses und Rückanmietung
Wird im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Zweifamilienhaus gegen Zahlung einer dauernden Last übertragen und gleichzeitig vom Übertragenden die bisher bewohnte Wohnung angemietet, liegt selbst dann kein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42AO vor, wenn der vereinbarte Mietzins wirtschaftlich betrachtet zu einem wesentlichen Teil nur aus der dauernden Last entrichtet werden kann.
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