FG Münster vom 26.10.2000
13 K 5186/94 E
Fundstellen:
EFG 2001, 636

Übertragung eines Zweifamilienhauses und Rückanmietung

FG Münster, vom 26.10.2000 - Aktenzeichen 13 K 5186/94 E

DRsp Nr. 2001/13269

Übertragung eines Zweifamilienhauses und Rückanmietung

Wird im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Zweifamilienhaus gegen Zahlung einer dauernden Last übertragen und gleichzeitig vom Übertragenden die bisher bewohnte Wohnung angemietet, liegt selbst dann kein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO vor, wenn der vereinbarte Mietzins wirtschaftlich betrachtet zu einem wesentlichen Teil nur aus der dauernden Last entrichtet werden kann.

Für die Praxis: