FG Münster - 28.12.2000 (7 K 7481/99 E)
Wesentlicher Inhalt des Übergabevertrages ist der Umfang des übergebenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung (= Hauptleistungspflichten). Bei der Wertsicherungsklausel [...]