Zwischen den Beteiligten ist der Wert der Bereicherung der Antragstellerin, Frau F, geborene ..., aus dem Nachlaß der am 21.11.1996 verstorbenen Frau K, der Schwester der Großmutter der Antragstellerin, streitig.
In Ziffer 1 des öffentlichen Testaments der Erblasserin vom 21.07.1992 wurde die Antragstellerin neben dem Bruder der Erblasserin, Herrn L, als Erbin zu 1/2 eingesetzt.
Weiterhin war in dem Testament unter anderem folgendes bestimmt worden:
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