OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.03.1994
15 U 282/92
Normen:
BGB § 844 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)327c-d
ES Kfz-Schaden M-1/24
SP 1994, 210
VersR 1995, 1195
ZfS 1995, 453

Umfang der Ersatzansprüche Dritter bei Tötung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.1994 - Aktenzeichen 15 U 282/92

DRsp Nr. 1995/4028

Umfang der Ersatzansprüche Dritter bei Tötung

1. Für die Frage der Kosten einer standesgemäßen Beerdigung kommt es maßgeblich auf die Lebensstellung des Verstorbenen und nicht auf das persönliche Anliegen des Erben an.2. Die Mutter eines bei einem Verkehrsunfall getöteten Sohnes hat grundsätzlich ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß der Schädiger für eine etwaige zukünftige Unterhaltsbedürftigkeit einzustehen hat.Ein solcher Feststellungsanspruch ist jedoch nur begründet, wenn nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge der Eintritt eines zukünftigen Unterhaltsschadens hinreichend wahrscheinlich ist.

Normenkette:

BGB § 844 ; ZPO § 256 ;

Aus den Gründen:

a] Der Erbe als solcher ist nicht befugt, die Art und Weise der Bestattung des Erblassers zu bestimmen. Vielmehr ist es, falls der Erblasser wie hier über die Art seiner Bestattung nichts angeordnet hat, Sache der nächsten Angehörigen zu bestimmen, wo, in welcher Weise und in welchem Rahmen die Bestattung des Verstorbenen vor sich gehen soll.