I. Die Beteiligte zu 1) war die Ehefrau des am März 1952 geborenen Erblassers (fortan: Ehemann). Aus der Ehe gingen als einzige Abkömmlinge die Zwillinge und hervor (fortan: Kinder). Die Beteiligte zu 2) ist die Schwester des Erblassers, dessen Vater vorverstorben und dessen Mutter nach verstorben ist. Die Erblasser waren und die Beteiligte zu 1) ist deutsche Staatsangehörige. Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Eine letztwillige Verfügung haben die Erblasser nicht errichtet. Die Erblasser kamen in der Nacht vom 28. August auf den 29. August 1987 als Insassen eines von dem Ehemann gesteuerten Pkw ums Leben. Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren darüber, ob der Ehemann vorverstorben oder der Tod sämtlicher Erblasser gleichzeitig eingetreten ist.
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