Gegenstand des Berufungsverfahrens ist ein Teilurteil über eine Widerklage, mit der die Beklagten einen Betrag zurückfordern, den sie als Pflichtteil an den Kläger gezahlt haben.
Der Kläger macht ein Pflichtteilsrecht nach der am 21.1.19.93 verstorbenen .... Er behauptet, er sei der nichteheliche Sohn der Verstorbenen. Die Beklagten sind von der Verstorbenen zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt worden. Sie haben aus dem Nachlaß 180362,98 DM an den Kläger gezahlt und verlangen die Rückzahlung dieses Betrags nebst Zinsen mit der Behauptung, der Kläger sei nicht der Sohn der Verstorbenen.
Die Beklagten haben folgenden Widerklageantrag gestellt:
Der Kläger wird verurteilt, 180362,98 DM nebst Prozeßzinsen zu bezahlen.
Der Kläger hat beantragt,
die Widerklage abzuweisen.
Das Landgericht hat nach Beweiserhebung die Widerklage durch Teilurteil abgewiesen, weil der Betrag tatsächlich dem Kläger als Pflichtteilsberechtigtem zustehe.
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