I.
Der Erblasser war mit der am 15. März 1998 vorverstorbenen Frau ... verheiratet. Die Beteiligte zu 1) ist das (einzige) eheliche Kind des Erblassers, die am 9. September 1969 geborene Beteiligte zu 2) dessen nichteheliche Tochter.
Am 2. Juli 1990 schlossen der Erblasser und die Beteiligte zu 2) "zur Regelung des vorzeitigen Erbausgleichs gem. §
"Der Erschienene zu 1) [d.h. der Erblasser] hat an die Erschienene zu 2) [d.i. die Beteiligte zu 2)] zur Erfüllung des vorzeitigen Erbausgleichs bereits einen Betrag von 50.000 DM geleistet.
Die Erschienene zu 2) erklärt sich mit der Zahlung dieses Betrages als endgültige Erfüllung ihres vorzeitigen Erbausgleiches einverstanden.
Die Rechtswirkungen des vorzeitigen Erbausgleichs sind den Beteiligten bekannt
Die Kosten dieser Verhandlung trägt der Erschienene zu 1)."
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