Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt - vom 13. November 2013 aufgehoben.
II.Die Sache wird zur anderweitigen Prüfung und Entscheidung an das Grundbuchamt Sonthofen zurückverwiesen.
I.
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