OLG Hamm - Beschluss vom 18.06.2014
15 W 39/14
Normen:
BGB § 2205 S. 3; GBO § 29;
Vorinstanzen:
AG Rahden, - Vorinstanzaktenzeichen EK-N01-18

Verfahren des Grundbuchamts bei Veräußerung eines Grundstücks durch einen TestamentsvollstreckerAnforderungen an die Prüfung der Entgeltlichkeit der Verfügung

OLG Hamm, Beschluss vom 18.06.2014 - Aktenzeichen 15 W 39/14

DRsp Nr. 2023/13830

Verfahren des Grundbuchamts bei Veräußerung eines Grundstücks durch einen Testamentsvollstrecker Anforderungen an die Prüfung der Entgeltlichkeit der Verfügung

1. Erklärt ein Testamentsvollstrecker als Veräußerer eines Grundstücks die Auflassung, so hat das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis zu prüfen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Testamentsvollstrecker zu unentgeltlichen Verfügungen gemäß § 2205 S. 3 BGB nicht befugt ist. 2. Der Nachweis der Entgeltlichkeit muss zwar nicht in der Form des § 29 GBO geführt werden, jedoch kann die Entgeltlichkeit sich aus allgemeinen Erfahrungssätzen ergeben. So ist regelmäßig von Entgeltlichkeit der Verfügung auszugehen, wenn sie auf einem Kaufvertrag beruht und der Käufer ein unbeteiligter Dritter ist. 3. Insoweit kann vom Testamentsvollstrecker grundsätzlich eine nachvollziehbare Erklärung zu den näheren Umständen des Geschäfts erwartet werden.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Geschäftswert der Beschwerde beträgt bis zu 155.000,- €.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2205 S. 3; GBO § 29;

Gründe

Die nach den §§ 71 ff. GBO zulässige Beschwerde ist unbegründet.