Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Zivilrechtsstreit über das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs.
I. 1. Die Beschwerdeführerin errichtete mit ihrem Mann im Jahre 1986 ein gemeinschaftliches Testament. In diesem setzten sie sich gegenseitig zu Erben des Erstversterbenden und ihren Sohn zum Schlusserben ein. Ihre Tochter - die Klägerin des Ausgangsverfahrens - sollte nichts aus dem Nachlass erhalten. Das Testament enthielt folgende Begründung:
Unsere Tochter ... enterben wir aus folgendem Grund: Wegen schwerer Kränkung und böswilliger Verleumdung.
Nach dem Tode ihres Vaters im Jahre 1999 machte die Klägerin Pflichtteilsansprüche geltend. Die Beschwerdeführerin vertrat die Auffassung, dass der Klägerin in dem Testament auch der Pflichtteil gemäß § 2333 Nr. 3 BGB entzogen worden sei.
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