Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des Pflichtteilsrechts.
I. 1. Der Erblasser errichtete gemeinsam mit seiner Ehefrau im Jahre 1982 ein Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben des Erstversterbenden einsetzten. Dem Überlebenden sollte es überlassen bleiben, weitere letztwillige Verfügungen zu treffen. Nach dem Tode seiner Ehefrau im Jahre 1993 entzog der Erblasser seinem jüngsten Sohn - dem Beklagten des Ausgangsverfahrens - den Pflichtteil mit der Begründung, dieser habe sich nicht mehr um seine Eltern gekümmert und die Beziehung zu ihnen abgebrochen. Seine Enkelin - die Beschwerdeführerin - setzte er zur Alleinerbin ein.
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