OLG München - Beschluss vom 15.04.2019
31 Wx 420/18
Normen:
FamFG § 63;
Vorinstanzen:
AG Dillingen an der Donau, vom 04.10.2018

Verfristung der Beschwerde

OLG München, Beschluss vom 15.04.2019 - Aktenzeichen 31 Wx 420/18

DRsp Nr. 2019/10400

Verfristung der Beschwerde

Tenor

1.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dillingen a.d.Donau - Nachlassgericht - vom 4.10.2018 wird verworfen.

2.

Die Beteiligte zu 1 hat die dem Beteiligten zu 4 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

3.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 720.418,69 € festgesetzt.

Normenkette:

FamFG § 63;

Gründe

I.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist nicht fristgemäß im Sinne des § 63 Abs. 1 FamFG bei dem Nachlassgericht eingelegt worden. Insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des Nachlassgerichts in seinem Nichtabhilfebeschluss Bezug.

II.