Die am 1. Dezember 1965 geborene Klägerin nimmt den Beklagten, ihren Stiefvater, auf Schadensersatz in Anspruch, weil dieser seine Pflichten als ihr gerichtlich bestellter Ergänzungspfleger im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung vom 23. Juni 1977 nach ihren Großeltern mütterlicherseits verletzt habe.
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