OLG Oldenburg - Urteil vom 20.09.1994
5 U 72/94
Normen:
BGB § 1943 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1995, 99
OLGReport-Oldenburg 1994, 339
Vorinstanzen:
LG Osnabrück (10.O.371/93),

Verkaufsangebot eines Nachlaßgrundstücks als konkludente Erbschaftsannahme

OLG Oldenburg, Urteil vom 20.09.1994 - Aktenzeichen 5 U 72/94

DRsp Nr. 1995/6138

Verkaufsangebot eines Nachlaßgrundstücks als konkludente Erbschaftsannahme

»Die Abgabe von Verkaufsangeboten und das Anbieten eines Nachlaßgrundstückes über einen Makler können eine konkludente Erbschaftsannahme bedeuten.«

Normenkette:

BGB § 1943 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Wege der Stufenklage über Pflichtteilsansprüche betreffend den Nachlaß der am 13.12.1990 verstorbenen Witwe Th. W..

Die Kläger zu 1) bis 5) und die verstorbene Ehefrau des Klägers zu 6), der seine Frau allein beerbt hat, sind Kinder der Erblasserin.. Die Beklagte ist die Ehefrau des am 18.03.1993 verstorbenen weiteren Sohnes der Erblasserin H W. Diesen hatte die Erblasserin durch notarielles Testament vom 27.05.1975 - UR-Nr. 533/75 des Notars Dr. zum Alleinerben eingesetzt und darin zusätzlich bestimmt:

"Die Erbeinsetzung erfolgt mit der Verpflichtung, dass mein Erbe H für seinen Bruder H, der geistig behindert ist, sorgt. Mein Erbe ist verpflichtet, meinen Sohn H in meinem Hause wohnen zu lassen, ihn zu verpflegen und für ihn in allem zu sorgen."