I.
Der Beteiligte zu 1 ist Alleinerbe der Erblasserin. Er ist im Grundbuch als Alleineigentümer des Wohnungseigentumsrechts eingetragen. Die Erblasserin hat den Beteiligten zu 2 bis 5 Vermächtnisse zugewandt. Unter anderem sollten die Beteiligten zu 4 und 5 zu gleichen Teilen den 3/4 Miteigentumsanteil der Erblasserin an dem verfahrensgegenständlichen Wohnungseigentumsrecht erhalten. Neben weiteren Auflagen war im Testament vorgesehen, dass der Beteiligte zu 1 sich den Nießbrauch vorbehalten kann.
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