BFH, Beschluß vom 24.10.2000 - Aktenzeichen VIII ER -S- 1/00
DRsp Nr. 2000/9802
Vom Erblasser nicht ausgenutzter Verlustabzug
Der VIII. Senat hält nicht an der Auffassung fest, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d des Einkommensteuergesetzes bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann, und stimmt der beabsichtigten Abweichung von den Urteilen vom 25. Januar 1972 VIII R 235/71 (BFHE 104, 435, BStBl II 1972, 345) und vom 13. November 1979 VIII R 193/77 (BFHE 129, 262, BStBl II 1980, 188) zu.
Normenkette:
EStG § 10d;
Für die Praxis:
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