I.
Die verwitwete Erblasserin verstarb 1979 im Alter von 86 Jahren. Sie hinterließ ihre 1932 geborene Tochter T., die schwer geistig und körperlich behindert war. In ihrem privatschriftlichen Testament vom 20.5.1975 hatte die Erblasserin verfügt, dass ihre Tochter alleinige Erbin ihres ganzen Besitzes sein sollte. Im Testament heißt es sodann:
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