Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.03.2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn –
Die Beklagte wird verurteilt, unter Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes aus dem Versicherungsvertrag zur Vertragsnummer 7xx/3x/7xx32xx80 die Klägerin von Forderungen der Firma A GmbH, B Landstraße 169, C in Höhe von 18.325,68 € sowie der Firma D d.d., E 3, F, Slowenien in Höhe von 38.765,00 € freizustellen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|