Vorsorgevertrag

Vorsorgevertrag

zwischen ...

- Vollmachtgeber -

und ...

- Bevollmächtigter -

Der Vollmachtgeber erteilt dem Bevollmächtigten eine Vorsorgevollmacht und ggf. eine gesonderte Bankvollmacht. Dazu wird im Innenverhältnis die folgende Vereinbarung getroffen.

Vorbemerkung

Der Vollmachtgeber erteilt dem Bevollmächtigten eine Vorsorgevollmacht und ggf. gesonderte Bankvollmachten. Diese Vereinbarung regelt das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten für die Vorsorgevollmacht und für die Bankvollmachten.

Der Bevollmächtigte verpflichtet sich, zum Wohl des Vollmachtgebers dessen Angelegenheiten mit den Vollmachten zu besorgen.

Auf diesen Vertrag finden die gesetzlichen Regelungen zum Auftrag (§§ 662 ff. BGB) Anwendung, soweit hier nichts Abweichendes geregelt ist

Beginn

[[Gegebenenfalls: Der Bevollmächtigte darf von der ihm erteilten Vorsorgevollmacht erst dann Gebrauch machen, wenn ... nicht mehr von der ihm erteilten Vollmacht Gebrauch machen kann oder will.]]

Der Bevollmächtigte darf von der ihm erteilten Vorsorgevollmacht nur dann und insoweit Gebrauch machen, als der Vollmachtgeber aufgrund körperlicher oder geistiger Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann oder will. Der Bevollmächtigte darf die Vorsorgevollmacht auch gebrauchen, wenn er von dem Vollmachtgeber hierzu im Einzelfall ermächtigt wurde.

Beendigung