I.
Die Erblasserin war in einziger Ehe verheiratet mit Herrn, der im Mai 1994 vorverstorben ist. Aus dieser Ehe hervorgegangenen ist als einziger Sohn Herr, der nach dem Tode seines Vaters, jedoch vor der Erblasserin am 21.02.2000 verstorben ist. Dessen Töchter aus seiner Ehe mit Frau sind die in den Jahren 1971,1976 bzw. 1978 geborenen Beteiligten zu 1) bis 3).
Die Erblasserin errichtete mit ihrem Ehemann am 18.02.1994 ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Die weitere Bestimmung dieses Testaments lautet:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|