I.
Der verwitwete Erblasser E ist 1999 im Alter von 72 Jahren ohne Abkömmlinge verstorben. Die Beteiligten zu 1 sowie zu 3 bis 8 sind Neffen und Nichten des Erblassers bzw. dessen vorverstorbener Ehefrau. Der Beteiligte zu 2, ein Rechtsanwalt, ist der Sohn eines mit dem Erblasser befreundeten Ehepaares; der Erblasser war für ihn ein sogenannter "Nennonkel". Die Beteiligte zu 9 war die Lebensgefährtin des Erblassers.
Am 4.6.1992 errichtete der Erblasser ein notarielles Testament, in dem er die Beteiligte zu 1 als Erbin zu 42/70 und die Beteiligten zu 2 bis 8 als Erben zu je 4/70 einsetzte. Der Beteiligten zu 1 wandte der Erblasser zusätzlich in Ziffer 5.2 des Testaments 50000 DM als Vorausvermächtnis zu mit der Auflage, sein Grab auf die Dauer von 30 Jahren sorgfältig zu pflegen und den vermachten Betrag nur für die Grabpflege zu verwenden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|