Streitig ist, ob die bestandskräftige Steuerfestsetzung der Vermächtnisnehmerin nach § 174 Abs. 4 und 5 AO erhöht werden durfte.
I.
Der am 25.03.1999 verstorbene Erblasser ... wurde aufgrund des privatschriftlichen Testaments vom 24.09.1996 von F. allein beerbt. Die Klägerin erhielt als Vermächtnisnehmerin das lebenslängliche Wohnrecht im Dachgeschoss des vererbten Nachlassgrundstücks ... sowie "das Sparbuch und was an Geld vorhanden war."
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