FG München - Beschluss vom 30.11.2005 (4 V 2054/05)
I. Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob vor Anwendung des § 13 a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) positives Betriebsvermögen mit negativem Betriebsvermögen saldiert werden darf. Wegen des Sachverhalts im Einzelnen [...]