FG München - Urteil vom 15.06.2005
4 K 4977/03
Normen:
ErbStG § 31 Abs. 1 § 7 Abs. 1 ;

Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung bei Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht; § 31 ErbStG; Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung

FG München, Urteil vom 15.06.2005 - Aktenzeichen 4 K 4977/03

DRsp Nr. 2005/14532

Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung bei Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht; § 31 ErbStG; Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung

1. Die Aufforderung des FA zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ist nur dann nicht rechtmäßig, wenn einwandfrei und klar feststeht, dass eine Steuerpflicht nicht gegeben ist. 2. Ob nach Schenkung eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks der spätere Verzicht der Schenkerin auf ihr Nießbrauchsrecht steuerpflichtig ist oder nicht, stand auch vor Ergehen des BFH-Urteils vom 17. 3. 2004 II R 3/01, BStBl II 2004, 429 (Beurteilung des Verzichts als Schenkung) keineswegs einwandfrei und klar fest. Eine Anforderung einer Schenkungsteuererklärung durch das FA war daher nicht rechtswidrig.

Normenkette:

ErbStG § 31 Abs. 1 § 7 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig war, ob der Beklagte (FA) den Kläger (Kl) zu Recht aufgefordert hat, eine Schenkungsteuererklärung abzugeben.

Das FA forderte den Kl mit Schreiben vom 23. 7. 2003 zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auf (Bl. 90 f FA-Akte). Den dagegen eingelegten Einspruch (Schreiben vom 5. 8. 2003, Bl. 92 f FA-Akte) wies das FA mit Einspruchsentscheidung vom 18. 11. 2003 (Bl. 95 f FA-Akte) als unbegründet zurück.