I. Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 10 wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 30. Juni 2008 dahin abgeändert, dass die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 10 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 3. April 2007 zurückgewiesen wird.
II. Der Beteiligte zu 10 hat die den übrigen Beteiligten im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Der Geschäftswert wird auf 1,5 Mio. € festgesetzt; die Festsetzung des Landgerichts wird insoweit abgeändert.
I. Der Erblasser ist im Oktober 2006 verstorben. Die Beteiligte zu 3 ist seine Ehefrau, die minderjährigen Beteiligten zu 4 und 5 sind die gemeinsamen Kinder. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Töchter des Erblassers aus einer früheren Ehe.
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