OLG Dresden - Beschluss vom 10.09.2009
3 W 673/09
Normen:
FGG § 27 a.F.; EGBGB Art. 235 § 1; EGBGB § 2 Satz 2; BGB § 2077; BGB § 2268 Abs. 2; ZGB-DDR § 392 Abs. 3;
Fundstellen:
FGPrax 2010, 35
FamRZ 2010, 594
Rpfleger 2010, 78
ZEV 2010, 257
Vorinstanzen:
LG Zwickau, vom 01.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 76/07

Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Erbscheinserteilungsverfahren; Auslegung eines Testaments zugunsten des Ehegatten und dessen Kindern bei späterer Scheidung der Ehe; Auslegung eines zu Zeiten der ehemaligen DDR errichteten Testaments bei Versterben des Erblassers nach dem Beitritt

OLG Dresden, Beschluss vom 10.09.2009 - Aktenzeichen 3 W 673/09

DRsp Nr. 2009/25345

Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Erbscheinserteilungsverfahren; Auslegung eines Testaments zugunsten des Ehegatten und dessen Kindern bei späterer Scheidung der Ehe; Auslegung eines zu Zeiten der ehemaligen DDR errichteten Testaments bei Versterben des Erblassers nach dem Beitritt

1. Im Erbscheinserteilungsverfahren kann der Beteiligte, dessen Beschwerde gegen einen Vorbescheid zurückgewiesen worden ist, auch noch nach anschließend erfolgter Erteilung des entsprechenden Erbscheins weitere Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidungen und der Einziehung des erteilten Erbscheins einlegen. 2. Zur Auslegung eines nicht widerrufenen Testamentes, mit dem der Erblasser seinen Ehegatten kurz nach der Heirat zum Alleinerben und dessen Kinder zu Ersatzerben berufen hat, in Fällen späterer Scheidung der Ehe.