Zulässigkeit und Grenzen der Werbung eines Rechtsbeistands
KG, Urteil vom 21.03.2003 - Aktenzeichen 5 U 328/02
DRsp Nr. 2005/7421
Zulässigkeit und Grenzen der Werbung eines Rechtsbeistands
1. Einem Rechtsbeistand stehen die gleichen Werbemöglichkeiten zu, wie einem Rechtsanwalt.2. Die Werbebeschränkungen eines Rechtsanwalts sind nicht von vornherein auf die weiteren Tätigkeiten eines Rechtsbeistands auszudehnen.3. Wirbt ein Rechtsbeistand für seine Tätigkeit als Erbensucher, so darf ihm der Hinweis auf seine Tätigkeit als Rechtsbeistand nicht untersagt werden.