Die Klägerin war seit 1992 Lebensgefährtin des Erblassers; die Beklagte dessen Ehefrau. Mit Testament vom 17. Juni 1992 (GA 28) hatten die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Die Klägerin kannte die Eheleute seit 1971 und half ihnen bei Buchführungen und Steuererklärungen (der Erblasser war Zahntechniker). Der Erblasser verstarb am 1. Mai 1999 (GA 13). Er hatte sich in der Zeit vom 13. November bis zum 4. Dezember 1998 im Krankenhaus/Kuraufenthalt befunden. Am 25. April 1999 hatte die Klägerin Pflegeleistungen für den Erblasser beantragt (GA 155 f.).
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