Die Klägerin macht aufgrund eines Kreditausfalls Schadenersatzansprüche wegen behaupteter Amtspflichtverletzungen des Grundbuchamtes beim Amtsgericht S. geltend.
Die Klägerin ist seit 01.04.2000 die Rechtsnachfolgerin der V. Sparkassen im Landkreis S. (im Folgenden: Sparkasse), die mit der Kreissparkasse M. fusionierte.
Die Sparkasse gewährte Herrn Dr. Karl C. im Jahr 1980 einen Kredit, der durch eine Grundschuld über 300.000,-- DM auf dem in seinem Eigentum stehenden Wohnhausgrundstück in G., U.-Weg 116, eingetragen im Grundbuch von G. Band 180 Blatt 6443Fl. Nr. 1925/21, gesichert war.
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