Das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 19.1.2018 ist durch Antragsrücknahme beendet.
2.Außergerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
I.
Der Erblasser ist am 13.6.2017 verstorben, er hinterlässt seine Witwe und zwei Kinder.
Am 15.5.2016 errichtete der Erblasser ein handschriftliches Testament, in dem er unter anderem eine Testamentsvollstreckung anordnete und den Beteiligten zu 1, den langjährigen Rechtsanwalt des Erblassers für geschäftliche und private Angelegenheiten, als Testamentsvollstrecker ernannte.
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