Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 28.06.2018 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
I.
Erblasserin ist die am 13.12.1919 in A. geborene B.. Sie war zuletzt wohnhaft in C. und verstarb dort am 20.05.2016. Sie war ledig. Ihre Eltern sind vorverstorben. Herr Dr. D. und Herr E. sind Cousins der Erblasserin.
Am 13.08.1997 errichtete die Erblasserin ein einseitiges handschriftliches Testament, welches am 21.03.2017 durch das Amtsgericht Wuppertal eröffnet wurde (Bl. 6 der BA
"Testament
C., 13.8.97
Ich setze als meine Erben über meinen gesamten Besitz - je zur Hälfte - meine beiden Freundinnen ein:
Frau F.
...
in C. und
Frau G.
....
in C.
Nach dem Tode einer der beiden oben genannten Erbinnen fällt mein gesamter verbleibender Besitz an die Überlebende.
gez. B.
C., 13.8.97"
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