Vgl. auch eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil - 22 U 236/95 - 31.5.1996, NJW-RR 1996, 1329 = WM 1997, 867), die sich mit dem Auszahlungsanspruch des begünstigten Dritten - ggf. als Anspruch gegen die Erben auf Zustimmung zur Auszahlung - befaßt.
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