Checkliste: Nachlasssicherung bei unzugänglichem Testament |
Vollmacht |
Sterbeurkunde des Erblassers (der Sterbenachweis ist für die Einleitung einer Nachlasspflegschaft zwingend erforderlich; die Bearbeitung des Antrags wird durch die Vorlage beschleunigt, da das Gericht die Sterbeurkunde dann nicht mehr auf dem Amtsweg anfordern muss) |
Personenstandurkunden zum Nachweis der Erbberechtigung (hilfreich, aber für die Antragstellung nicht zwingend erforderlich; das Nachlassgericht muss bei Sicherungsbedürftigkeit von Amts wegen tätig werden) |
Erklärung der Haushälterin zum Vorhandensein eines Testaments bzw. eidesstattliche Versicherung des Mandanten |
Belege für die Bankverbindung des Erblassers und, soweit vorhanden, Belege für die Existenz des Schließfachs und Angabe der Schließfachnummer |
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