Anfechtungserklärung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

 

 

 

Amtsgericht ...

- Nachlassgericht -

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In der Nachlasssache

Erblasser ...

mit der Geschäftsnummer: ... VI .../14

zeige ich die anwaltliche Vertretung von ... an. Die Vollmacht liegt im Original anbei.

Namens und in Auftrag meiner Mandantin ... (Anfechtungsberechtigte), gesetzlich vertreten durch ihre Mutter ..., erkläre ich die

Anfechtung

des handschriftlichen Testaments des Erblassers vom ...

Anfechtungsgründe

Der Anfechtungsgrund ergibt sich aus §  2079 Satz 1 BGB.

Dem Erblasser war bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung von Todes wegen am ... nicht bekannt bzw. nicht bewusst, dass er zu einem späteren Zeitpunkt (nochmals) Vater werden würde. Seine leibliche Tochter wurde am ... geboren.

Hätte der Erblasser gewusst, dass er (nochmals) Vater werden wird, so hätte er die letztwillige Verfügung nicht mit diesem Inhalt getroffen. Er hätte seine Tochter bei der Verteilung des Nachlasses berücksichtigt.

Er hatte daher zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, seine leibliche Tochter von der Erbfolge auszuschließen.

Die Anfechtungsberechtigung ergibt sich aus §  2080 Abs.  1 und 2 BGB.

Aus dem Wortlaut des §  2079 Satz 1 BGB ergibt sich aufgrund der wirksamen Anfechtung die Nichtigkeit des gesamten Testaments. Damit ist in der Nachlasssache nunmehr von der gesetzlichen Erbfolge auszugehen.