OLG Köln - Beschluß vom 20.12.1993 (2 Wx 36/93)
Anmerkung: Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewußtseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer [...]